Vergütungsübersichten

Vergütungsübersicht für gesetzlich krankenversicherte Patienten:

HPNRBehandlungVergütungdavon Zuzahlung
78010Podologische Behandlung (klein)35,16 €3,52 €
78020Podologische Behandlung (groß)50,55 €5,06 €
78030Podologische Befundung3,47 €0,35 €
78040Eingangsbefundung22,48 €2,25 €
78100Erstbefundung groß54,41 €5,44 €
78110Erstbefundung klein27,13 €2,71 €
78510Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit16,75 €1,68 €
78520Behandlungsabschluss / Entfernung der Nagelkorrekturspange25,20 €2,52 €
78530Therapiebericht UI 216,37 €
78210Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser96,33 €9,63 €
78220Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser52,77 €
78230Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser48,28 €4,83 €
78300Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange91,93 €9,19 €
78400Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange52,53 €5,25 €
79933Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld23,16 €2,36 €
79934Hausbesuch in soz. Einrichtung, inkl. Wegegeld13,60 €1,36 €

Informationsblatt für Privatpatienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

um Rückfragen zu vermeiden, möchten wir Sie hiermit zusätzlich zu Ihrem Behandlungsvertrag hinsichtlich der Preisgestaltung in unserer Praxis für podologische Behandlungen informieren.

Für eine Heilmittelerbringung, wie sie die Podologie darstellt, gibt es im privatvertraglichen Verhältnis keine Gebührenordnung. Jede podologische Behandlung besteht aus einer Vor- und Nachbereitungs- sowie einer Therapiezeit. Die Preisgestaltung richtet sich nach der Angemessenheit eines realistischen Preis-Leistungs-Verhältnisses gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Hinsichtlich dieser Angemessenheit liegt der von uns gewählte Faktor 1,8-fach zur GKV-Preisliste noch unter dem Satz, der derzeit als angemessen und berufsüblich betrachtet wird.

Weder die Tarife der Privaten Krankenversicherungen noch Erstattungen von Beihilfestellen sind für podologische Behandlungen für die Bepreisung der Leistung bindend. Sowohl die Leistungen der PKV als auch der Beihilfen umfassen jeweils nur eine anteilige Rückerstattung, sie stellen keine Heilmittel-„Vollversicherung“ dar.

Die Rückerstattung erfolgt bei den privaten Krankenversicherungen entsprechend dem vom Patienten gewählten Versicherungstarif, entweder prozentual oder als Mehrfachsatz bzw. gedeckeltem Höchstsatz. Manche PKV fügt den Tarifen ein eigenes Heilmittelverzeichnis mit einer Preisliste bei, nach deren Kriterien die Erstattung erfolgt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung diesbezüglich, da Sie aufgrund dessen auch Tarif-Alternativen auswählen könnten, um Ihren Selbstbehalt möglichst gering zu halten.

Beihilfeberechtigte Patienten können bei Ihrer Beihilfestelle ein „Merkblatt zu den Beihilfe-Höchstbeträgen für Heilmittelerstattung“ anfragen, in dem die finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe erläutert wird. Falls diese Patienten keinen oder nur einen reduzierten Eigenanteil für Heilbehandlungen wünschen, können Preisdifferenzen ggf. durch eine private sogenannte „Beihilfeausgleichsversicherung“ abgesichert werden.

Bedenken Sie bitte, dass nur eine gut geführte und ausgestattete Praxis mit versiertem Fachpersonal eine Behandlung zur Verfügung stellen kann, deren Therapiewert Sie schätzen können.

Es gelten für unsere Behandlung ausschließlich der gemeinsam vereinbarte Behandlungsvertrag sowie die Praxisregeln. Es gibt kein Vertragsverhältnis mit Dritten bzw. Ihren Erstattungsstellen. Gemäß dem Vertrag sind Sie für die rechtzeitige und vollständige Bezahlung der Rechnung persönlich verantwortlich, auch wenn Ihre Versicherungssituation nur eine anteilige Rückerstattung beinhaltet.

Wir wünschen Ihnen ein vertrauensvolles Behandlungsverhältnis und einen angenehmen Aufenthalt in unserer Praxis. 

Vergütungsübersicht für privat krankenversicherte Patienten:

BehandlungVergütung
Podologische Behandlung groß (40 min.) 
Podologische Befundung vor jeder Behandlung6,25 €
Podologische Komplexbehandlung groß90,99 €
Podologische Behandlung klein (20 min.) 
Podologische Befundung vor jeder Behandlung6,25 €
Podologische Komplexbehandlung klein50,22 €
Hausbesuch – Podologische Behandlung groß (40 min.) 
Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld42,50 €
Podologische Befundung vor jeder Behandlung6,25 €
Podologische Komplexbehandlung groß90,99 €
Hausbesuch in soz. Einrichtung – Podologische Behandlung groß (40 min.) 
Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld24,48 €
Podologische Befundung vor jeder Behandlung6,25 €
Podologische Komplexbehandlung groß90,99 €
3TO-Nagelspangenbehandlung 
Erstbefundung groß (einmalig/Jahr)100,80 €
Vorbereitung, Anpassung, Aufsetzen (pro Wechsel der Spange)175,75 €
Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit (obligat nach Erstanlage bei UI2)30,98 €
Behandlungsabschluss (einmalig)46,64 €
Therapiebericht (nur bei UI2)30,35 €
Klebe-Nagelspangenbehandlung 
Erstbefundung groß (einmalig/Jahr)100,80 €
Vorbereitung, Anpassung, Aufsetzen (pro Wechsel der Spange)97,00 €
Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit (obligat nach Erstanlage bei UI2)30,98 €
Behandlungsabschluss (einmalig)46,64 €
Sonstige podologische Behandlungen 
Teilbehandlung 10 min. (z.B. Nagel-, Hornhautbehandlung, Clavi, Verrucae) inkl. Befundung30,00 €
Teilbehandlung 20 min. (z.B. Nagel-, Hornhautbehandlung, Clavi, Verrucae) inkl. Befundung49,00 €

Vergütungsübersicht für kosmetische Behandlungen:

BehandlungVergütung
Kosmetische Fußpflege (40 min.) inkl. Befundung69,00 €
Kosmetische Teilbehandlung 10 min.30,00 €
Kosmetische Teilbehandlung 20 min.49,00 €
Taping (10 min) inkl. Befundung28,00 €
Nagelaufbau/-prothetik pro Nagel (15 min.) inkl. Befundung35,00 €
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Wir machen Urlaub.

Ab Dienstag, 22.04.2025 sind wir wieder für Sie da.